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   VG Berlin, 20.09.1983 - 12 A 1627.82   

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VG Berlin, 20.09.1983 - 12 A 1627.82 (https://dejure.org/1983,3999)
VG Berlin, Entscheidung vom 20.09.1983 - 12 A 1627.82 (https://dejure.org/1983,3999)
VG Berlin, Entscheidung vom 20. September 1983 - 12 A 1627.82 (https://dejure.org/1983,3999)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1984, 601
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Hessen, 10.08.1992 - 12 UE 2254/89

    Ausweisung wegen strafgerichtlicher Verurteilungen Bekanntgabe eines

    Sie darf in der Regel nur abweichen, wenn - wofür hier nichts ersichtlich ist - der Einhaltung dieses Gebots im atypischen Einzelfall besondere, wichtige Gründe entgegenstehen (VG Berlin, 20.09.1983 - 12 A 1627/82 -, NVwZ 1984, 601; ebenso zur entsprechenden "Soll-Regel" in § 14 Abs. 3 Satz § VwVfG: Hess. VGH, 09.04.1984 - 11 UE 149/84 -, NVwZ 1984, 802).
  • VG Berlin, 21.02.2001 - 35 F 128.00

    Jugoslawien, Kosovo, Albaner, Mischehen, Bosnier, DCA, Duldung, Vorläufiger

    Die Fassung der Bestimmung als Soll-Vorschrift bedeutet, dass die Behörde nur bei Vorliegen besonderer, atypischer Umstände Verfahrenshandlungen wie z.B. Aufforderungen oder sonstige Formen einer Kontaktaufnahme (vgl. VG Berlin, NVwZ 1984, 601) unmittelbar gegenüber dem durch einen Bevollmächtigten vertretenen Beteiligten vornehmen darf, wenn dies aus besonderen Gründen für erforderlich gehalten werden kann (Kopp/Ramsauer, VwVfG, 7. Auflage 2000, § 14 Rdnr. 26 m.w.N.).
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